Honig vom Pfingstberg

Seit 2013 gibt es wieder eine Imkerei auf unserem Vereinsgelände. Die Bienen sind sehr nützlich für eine ertragreiche Ernte und liefern Honig aus den Blüten unser Obst- und Gemüsepflanzen.

Der "Honig aus den Gärten Am Pfingstberg" kann direkt beim Imker im Fliederweg erworben werden. Es gibt Mehrweggläser mit 250g und 500g zu kaufen.

Honig vom Pfingstberg
Honig vom Pfingstberg
Bienen und Imker Am Pfingstberg
Bienen und Imker Am Pfingstberg

Bienen gehören zu den wichtigsten Nutztieren der Menschen. Wichtigste Aufgabe ist nicht die "Produktion" von Honig, sondern das Bestäuben der Blütenpflanzen. Ohne Bienen gäbe es die ein oder andere Obst- und Gemüsesorte gar nicht mehr. Wie in den Medien zu lesen ist, gibt es von Jahr zu Jahr weniger Bienen. Es gibt mehrere Gründe für das "Aussterben". Die landwirtschaftlichen Felder werden größer und verdrängen Wiesen und Grünflächen mit ihren unzähligen verschiedenen Blumen und Pflanzen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wirkt sich ebenfalls negativ auf die Bienen aus. Durch internationalen Handel wurden die gefährlichen Varroa-Milben von Übersee eingeschleppt. Diese befallen die Bienenlarven und übertragen tödliche Krankheitserreger. Auch die milden Winter bringen unsere heimischen Bienen durcheinander. So beginnen sie früher zu brüten und verbrauchen dadurch mehr Nahrungsvorräte und können schließlich verhungern.

Wir Kleingärtner können diese nützlichen Insekten unterstützen, indem wir mehr vielfältige Blumen, Pflanzen und Obstbäume anbauen. Im Gegensatz dazu, sollten wir weniger Flächen versiegeln und zubauen, Rasenflächen klein halten und auf Pflanzenschutzmittel verzichten. Eine weitere Möglichkeit ist aktiv zu werden: legt euch ein Bienenvolk zu und werdet selbst ein Hobby-Imker.

Wer mehr zum Thema Bienen erfahren möchte, der findet hier etwas: "Bienen" aus der Schriftenreihe des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V., Berlin (BDG)

 

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Geschichte des Vereinsheimes  
Quelle: Chronik KGV "Pfingstberg" e.V. vom 01.04.2001

 

In den 1950er-Jahren war zur Gewährleistung eines geregelten Spartenlebens der Bau eines Kulturheimes dringend notwendig geworden, zumal die Mitgliederversammlungen bisher unter freiem Himmel durchgeführt werden mussten. Tische und Stühle brachten die Gartenfreunde selbst mit. Im Winter fanden die Versammlungen in den Lokalen „Obelisk“ (Schopenhauerstraße) und „1000jährige Eibe“ (Eisenhartstraße) statt. Nachdem der damalige Spartenvorsitzende Fritz Walter bereits im Jahre 1948 entsprechend allgemeiner Zustimmung erneut die Frage des Kulturheimes aufgeworfen hatte, begannen dazu Anfang 1952 die ersten Vorarbeiten. In gemeinsamer Arbeit und Mittelbeschaffung entstand so ein gemeinsames Kulturheim der Sparten „Pfingstberg“ und „Bergauf“. Beide Sparten sollten zu gleichen Rechten und Pflichten am Bau und der Leitung des Kulturheimes beteiligt sein.

Kulturheim 1954

Die finanziellen Mittel zum Bau des ersten Kulturheimes mit Wasserleitung, Kinderkarussell (545,00 Mark) und Inventarien (4.850,00 Mark) wurden aus eigenen Kräften aufgebracht. So zahlte jeder Gartenfreund einen zinslosen Kredit in Höhe von 5,00 Mark. Anfang 1952 wurde mit dem Bau begonnen, dazu durften mit Genehmigung des Rates der Stadt Potsdam Trümmersteine aus dem alten Stadtkanal geborgen werden. Die Bausubstanz bestand aus Abbruchziegeln, Rohrleitungen aus der Demontage vom Flugplatz Staaken und Metallpfeilern aus Pferdeställen. Gartenfreunde halfen bei der Beschaffung von Balken, Brettern, Fensterrahmen und Türen. Gartenfreund Gallas schaffte mit seinem Traktor die Baumaterialien heran, die oft nachts ausgeladen werden mussten. Die Gartenfreunde und ihre Angehörigen leisteten insgesamt 12 000 NAW-Stunden (Nationales Aufbauwerk).

Nach nahezu zweieinhalbjähriger Bauzeit konnte am 09. Mai 1954 das Kulturheim Pfingstberg/Bergauf an der Nedlitzer Straße/Schwarzer Weg durch Oberbürgermeister Promnitz eingeweiht werden. Im Namen von über 350 Parzellenpächtern der Sparten „Pfingstberg“ und „Bergauf“ wurde dem damaligen Rat der Stadt Potsdam eine Mappe mit einer Auswahl von Bildern ihres in Gemeinschaftsarbeit errichteten Heimes überreicht. Zehn bewährte Mitglieder wurden vom Rat der Stadt mit der Ehrennadel des „Nationalen Aufbauwerkes des Bezirkes Potsdam“ in Silber bzw. Gold ausgezeichnet. Es waren die Gartenfreunde Brinkmann, Gott, Krischker, Reschke, Switalla, Walter, Wegner, Welzer, Haselow und Ehm. Mit der Einweihung verbunden war ein Frühlingsfest, auf dem 700 Gartenfreunde, Einwohner und Bewohner des Feierabendheimes „Pfingstberg“ anwesend waren, und das vom Wohnbezirk 12 a der Nationalen Front sowie von der Stadtverordneten Mekin unterstützt wurde.

Im Juli 1954 konnte dann das erste gemeinsame Sommerfest beider Sparten unter einem Dach gefeiert werden (der Gastraum war anfangs zur Straße hin offen). In echter Gemeinschaftsarbeit war mit eigenen Mitteln ein Kulturheim erbaut worden, das auch gemeinsam verwaltet wurde. Damit war eine wichtige Grundlage für die weitere Entwicklung des geistig-kulturellen Gemeinschaftslebens in den beiden Sparten geschaffen worden.

Die bisherige Zusammenarbeit mit der Sparte „Bergauf“ wurde allerdings bald beeinträchtigt. Zwischen 1954 und 1956 kam es zu Streitigkeiten um die Nutzung und Verwaltung des Kulturheimes zwischen den Vorständen. Die Kantine war zuerst von einem Pächter der Sparte „Bergauf“ geführt worden. Bald aber führten finanzielle und personelle Problemen dazu, dass sich im Jahre 1957 die Sparte „Bergauf“ von weiterer Verantwortlichkeit für das Kulturheim loslöste. Der langjährige Gartenfreund Switalla beschreibt diesen Auflösungsprozess aus eigenem Erleben wie folgt: 

„Durch die unordentliche Arbeitsweise, Unterschlagungen und Manko der damaligen Beauftragten und Pächter der Kantine sowie Gerichtskosten traten hohe Verluste auf. Dazu kam die „Republikflucht“ des Kassenleiters mit 2.500,00 Mark. Durch fachkundige Aufzeichnungen, Umsatz, Gewinn und langjährigen Ermittlungen sowie Erstellung einer Kartei sämtlicher Mitglieder durch die Gartenfreundin Switalla konnte erstmals dem damaligen Vorstand über die Verpflichtungen sowie Außenstände des Kulturheimes ein Überblick gegeben werden. Nach Trennung des Kulturheimes von der Kleingartensparte „Bergauf“ und Übernahme durch uns sowie der beantragten teilweisen Tilgung der Steuerschulden durch den Rat der Stadt ging es dann in den Jahren 1957/58 in unserem Kulturheim aufwärts. Die ehrenamtliche Funktion des Kassenleiters bekleidete die Gartenfreundin Switalla dann noch mehr als 7 Jahre. 1961 wurde das Kulturheim mit einem Pachtzins von monatlich 125,00 Mark an den Gartenfreund Fuchs verpachtet“.

Unter Leitung der Kleingartenorganisation und der Stadtverwaltung Potsdam wurde unter einem Vergleich von 1.500,00 Mark das Kulturheim dem Verein „Pfingstberg“ zugeschrieben, der damit alle finanziellen Verbindlichkeiten übernehmen musste.

Der Auflösungsprozess der gemeinschaftlichen Verwaltung des Kulturheimes ist aktenkundig im Stadtarchiv wie folgt belegt:

„Dem Antrage und Wunsch beider Mitgliederversammlungen „Pfingstberg“ am 28.04.1956 und „Bergauf“ vom 04.05.1956 eine Vermögenstrennung durchzuführen, wird zugestimmt.“

Ein entsprechender Vertrag vom 22.10.1956 legte dann folgende Regelung fest: „Mit Wirkung vom 01.10.1956 wird das bisherige Vermögen der Kleingartengruppen „Pfingstberg“ und „Bergauf“ einer Teilung unterzogen. Ab 01.10.1956 ist somit die Kleingartengruppe „Pfingstberg“ alleiniger Eigentümer des Kulturhauses einschließlich der beweglichen Gegenstände auf dem Kulturplatz..(siehe Anlage) Festlegungen: Die Kleingartengruppe „Pfingstberg“ verpflichtet sich, als Abfindung der Kleingartengruppe „Bergauf“ 1.500,00 Mark auszuzahlen. Die Kleingartengruppe „Pfingstberg“ übernimmt das auf dem Kulturhaus ruhende Darlehn von Frau Krause in Höhe von 1.500,00 Mark sowie alle zurückliegenden Verbindlichkeiten in allein- und selbstschuldnerischer Haftung.“

Vereinsheim 1990

Nachdem zunächst Frau Rublack und später Gartenfreund Erwin Fuchs die Geschäfte übernahm, begann wieder ein allmählicher Aufstieg des Kulturheimes, auch wenn laufend ein hoher Schuldbetrag abgetragen werden musste. Eine Summe von nahezu 3.800,00 Mark wurde 1963 und eine Steuerschuld in Höhe von 1458,18 Mark aus den Jahren 1957/58 wurde im Dezember 1972 schließlich vom Rat der Stadt Potsdam getilgt. (Quelle: Jubiläumszeitung 50 Jahre Kleingartensparte „Pfingstberg“, S. 7/8)  

Seit Mitte der 1970er-Jahre wurde das Kulturheim zunehmend Anziehungspunkt auch für Bürger des Wohnbezirks durch die verschiedensten Veranstaltungen einschließlich von Brigadefeiern von Arbeitskollektiven, sowie für Disco-Veranstaltungen der Jugendlichen des Wohngebiets.

Die Bausubstanz und die Anforderungen an das Spartenheim erforderten in den 80er Jahren einen Neubau. Da von staatlicher Seite für einen Neubau keine Zustimmung gegeben wurde erfolgte dieser unter dem Aspekt einer Rekonstruktion. 

Die Vorbereitung und Durchführung dieser Rekonstruktion stand in voller Verantwortung des Vorsitzenden P. Winkler. Sie wurde im Zeitraum vom 03.05.1984 bis 05.04.1985 durchgeführt.

Zur finanziellen Sicherstellung der Rekonstruktion standen 19.000 Mark der DDR aus dem Guthaben der Sparte zur Verfügung. Weiterhin wurde auf das Vertrauen des Bewirtschafters des Spartenheims Gartenfreund Baudach gesetzt, dass er durch seine Arbeit im laufenden Jahr die entsprechenden Gewinne erwirtschaftet, um weitere Geldmittel für den Umbau zur Verfügung zu haben. Es war nicht vorgesehen, die Mitglieder der Sparte durch Umlagen zu belasten. Eine zeitweilige Zahlungsunfähigkeit der Sparte bezüglich der Baumaßnahmen wurde mit der Bereitstellung eines zinslosen Privatkredites durch Gartenfreund Winkler überwunden. Für jede geleistete Stunde wurde eine Vergütung von 5 Mark der DDR, für Spezialleistungen 10 Mark gezahlt.
Die Bausumme insgesamt betrug: 89.760 Mark, davon für Baumaterialien 42.870 Mark und für Arbeitsleistungen 46.890 Mark.

In Vorbereitung der vorgesehenen Baumaßnahme wurde 1983 auf der Parzelle 29 ein Gebäude für ein Materiallager, eine Werkstatt sowie ein Vorstandszimmer errichtet. Letzteres stellte unter den bestehenden Verhältnissen eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsverhältnisse für den Vorstand dar. Im Materiallager lagerte die eiserne Reserve, die aus den Betrieben erworben werden konnte. Die Materialversorgung war eines der schwierigsten Aufgaben. Die erforderlichen Bilanzanteile für die notwendige Anzahl an Kalksandsteinen erhielten wir vom Kreisverband. Die Baustoffversorgung erteilte die Bilanz für die Dachbinder. Alle anderen notwendigen Materialien wurden über Beziehungen bzw. Umlagerungen aus den Betrieben beschafft.

Vereinsheim 2017

Pünktlich am 03.05.1984 wurde mit dem Abriss des alten Spartenheimes begonnen, obwohl am 02.05. der Gartenfreund Manfred Lange noch seine Silberne Hochzeit darin gefeiert hat. Während der Abrissarbeiten, die nur in den Abendstunden erfolgten, wurde die Theke und ein Bierkeller im Bereich des Spartenheimgeländes eingerichtet, um die Versorgung und Betreuung aufrechtzuerhalten. Es wurde ein 5x5 m Zelt mit Beheizung aufgebaut, damit kein Verlust bei den finanziellen Einnahmen, die bekanntlich schon verplant waren, entsteht. Nach dem Abriss und Abtransport der Baumaterialien des alten Spartenheimes erfolgte der Rohbau durch eine Feierabendbrigade von Jung- Ingenieuren unter der Leitung von Gartenfreund U. Rieger entsprechend einem vorher vereinbarten Festpreis. Der Dachstuhl einschließlich der Ringanker wurde in Eigenleistung errichtet. Die schwierigste Phase war der Ausbau des Spartenheimes. Dazu gehörten:
- Fenster und Türen durch Handwerker des Zentralinstituts f. Ernährung für 10,00 M die Std. einzubauen,
- Installation der Elektroanlage ebenfalls durch Handwerker des Zentralinstituts f. Ernährung mit Material aus diesem Betrieb,
- Fliesenarbeiten durch den Gartenfreund Schmidt nach vereinbartem Festpreis,
- Ausrüstung der Küche u. a. mit einem Elektroherd vom ZfE, der wertgemindert durch Gartenfreund Winkler beschafft wurde,
- Heizungs- und Sanitärinstallation durch Umsetzung des Heizkessels und Neuinstallation der Heizungs-, Wasser- und Sanitäranlagen
- die Unterkonstruktion sowie sämtliche Holz- und Deckenarbeiten erfolgten in unsagbarer Kleinarbeit,
- durch Feierabendbrigaden erfolgten der Außenputz sowie die Plattenverlegung gemäß vereinbarten Festpreis.

Für die Bestuhlung des Spartenheimes erhielt die Sparte von der PGH „Schädlingsbekämpfung“ aus deren Reservefond eine Spende in Höhe von 10.000 Mark. Die Übergabe des rekonstruierten Spartenheimes war ein Höhepunkt unserer Sparte. So konnten wir Vertreter des Kleingartenverbandes, des Rates des Bezirkes und der Stadtverwaltung begrüßen. Verdienstvolle Gartenfreunde, die während der Rekonstruktion ständig vor Ort waren, wurden als „Aktivist der sozialistischen Arbeit", verbunden mit einer Geldprämie, ausgezeichnet. Zu ihnen gehörten u. a.: D. Vogel und F. Adamzik. An den Arbeiten zur Rekonstruktion und deren finanziellen und materiellen Sicherstellung hat sich eine Vielzahl von Gartenfreunden beteiligt.

Anfang der 90er Jahre musste das zur bisherigen Sparte gehörende Kulturheim bezüglich der Bewirtschaftung aus der Verantwortung des jetzigen Vereins bzw. dessen Vorstandes herausgelöst und an den Pächter übertragen werden. Dies war erforderlich, da nach den neuen gesetzlichen Regelungen ein Verein keine Einrichtung mit Einnahmen betreiben darf, weil ansonsten seine Gemeinnützigkeit aufgehoben würde.

 

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Kirschbaum für Kita "Vielfalt"

Quelle: Schreiben der Kita "Vielfalt am Kapellenberg" März 2017

 

kitavielfalt1

Heute möchten wir, die Kinder und Erzieher der Kindertagesstätte Vielfalt, uns mit einem herzlichen Dankeschön bei den Mitgliedern und dem Vorstand der Gartensparte „Am Pfingstberg“ bedanken.

Vor 10 Jahren hat die gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder die Kita „Vielfalt am Kapellenberg“ eröffnet. Das Außengelände war recht klein und die Mitarbeiter suchten nach Alternativen, welche den Kindern Bewegung und einen angemessenen Aufenthalt in der Natur ermöglichten.

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Vereinssatzung

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Kleingärtnerverein

„Pfingstberg“  e.V.

 

S A T Z U N G







Satzung des Kleingärtnervereins „Pfingstberg“ e.V.

 

§ 1

Name, Sitz und Geschäftsjahr

 

  1. Der Verein führt den Namen Kleingärtnerverein „Pfingstberg“ e.V. Er hat seinen Sitz in 14469 Potsdam und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Potsdam eingetragen unter der Registrier-Nummer: 499

  2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

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§ 2

Zweck des Vereins

 

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Kleingärtnerwesens (Kleingärtnerei). Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Schaffung und Unterhaltung von Kleingartenanlagen und die fachliche Beratung und Betreuung der Kleingärtner, insbesondere unter ökologischen Gesichtspunkten. Der Verein kann diesen Zweck durch eine Mitgliedschaft in Verbänden oder Vereinen unterstützen.


  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.


  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


  4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig   hohe Vergütung begünstigt werden.


  5. Auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der in der Satzung gestellten Aufgaben und Ziele wird eine  Gartenordnung ausgearbeitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Gartenordnung ist für jedes Mitglied verbindlich.


  6. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

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§ 3

Mitgliedschaft

 

3.1.  Erwerb der Mitgliedschaft

 

  1. Mitglied kann jede volljährige Person werden, auch wenn sie keinen Kleingarten gepachtet hat oder will  (fördernde oder passive Mitglieder)


  2. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die  Aufnahme und teilt dem Antragssteller seine Entscheidung schriftlich mit. Bei einer Ablehnung ist der Vorstand nicht verpflichtet, die Gründe, die zur Ablehnung geführt haben, zu nennen. Bei Ablehnung des  Antrages kann der Antragsteller beim Vorstand Widerspruch erheben. Über den Widerspruch entscheiden  die Mitglieder auf der nächsten Mitgliederversammlung.


  3. Mit der Zahlung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages für das laufende Jahr ist der Erwerb der Mitgliedschaft vollzogen.

 

 

3.2.   Rechte der Mitglieder

 

Jedes Mitglied ist berechtigt:

  • den übertragenen Kleingarten entsprechend der Gartenordnung gärtnerisch zu nutzen, Bauwerke nach Genehmigung des Vorstandes zu errichten und sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen

  • die Vereinsorgane zu wählen

  • alle vereinseigenen Einrichtungen zu nutzen

  • Vorschläge, Kritiken und Hinweise bei den Vereinsorganen einzubringen und entsprechendes Gehör zu verlangen

 

3.3.   Pflichten der Mitglieder

 

Jedes Mitglied ist verpflichtet:

  • die Satzung und die Gartenordnung einzuhalten und die Interessen des Vereins zu wahren

  • die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und ihrer Organe anzuerkennen

  • sich aktiv für deren Realisierung einzusetzen und Mitgliedsbeiträge, Umlagen sowie andere finanzielle Verpflichtungen, die sich aus der Nutzung des Kleingartens ergeben innerhalb eines Monats nach Aufforderung zu entrichten

 

3.4.   Beendigung der Mitgliedschaft:

 

Die Mitgliedschaft endet:

  • durch den Tod

  • mit der Kündigung des Pachtvertrages durch den Vorstand des Kleingärtnervereins zum 31. Dezember des Kündigungsjahres

  • durch Austritt

    Dieser ist bis zum 30. September durch schriftliche Anzeige gegen über dem Vorstand zu erklären.
    Der Austritt wird zum 31.12. des Geschäftsjahres wirksam.

  • durch Ausschluss,

    wenn das Mitglied gegen die Satzung verstößt, insbesondere mit dem Mitgliedsbeitrag,  finanziellen Ersatzbeiträgen, Umlagen oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen länger als drei Monate im  Rückstand ist, Vereinsbeschlüsse nicht befolgt oder ein sonstiges, den Verein schädigendes Verhalten zeigt.

    Der Ausschluss erfolgt nach Anhörung des betroffenen Mitglieds durch Beschluss des Vorstandes. Dieser Beschluss ist dem betroffenen Mitglied durch Einschreiben bekannt zu geben.

    Gegen den Ausschluss kann das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Ausschluss schriftlich Einspruch beim Vorstand erheben. Wird der Einspruch vom Vorstand abgelehnt, kann das Mitglied seinen Einspruch auf der nächsten Mitgliederversammlung begründen. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann mit einfacher  Stimmenmehrheit endgültig.

 

 

3.5.   Ehrenmitgliedschaften

 

Zum Ehrenmitglied dürfen nur Personen ernannt werden, die sich um das   Kleingartenwesen im Allgemeinen oder um den Verein besonders verdient gemacht haben. Die Ernennung geschieht durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.

 

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§ 4

Mitgliedsbeitrag

 

 

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Jahresbeitrag zusammen mit den sonstigen Leistungen (Pacht, Wassergeld, Energiekosten, Umlagen, Gemeinkosten usw.) in einem Betrag gemäß der übersandten Kostenrechnung termingerecht zu begleichen. Wird danach gemahnt, ist eine Mahngebühr entsprechend der Gebührenordnung zu erheben. Für den Nachweis des Zuganges der Mahnung genügt der Nachweis der Absendung an die letzte dem Verein bekannte Adresse.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und sonstiger Leistungen wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Umlagen dürfen pro Jahr 300,00 € nicht überschreiten.

 

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§ 5

Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind

 

  • Die Mitgliederversammlung

  • Der Vorstand

  • Die Revisionskommission

 

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§ 6

Mitgliederversammlung

 

  1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im Jahr,  bis Ende April stattfinden.


  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn der Vorstand sie  beschließt. Der Vorstand  ist zur Einberufung verpflichtet, wenn mindestens 30 % der Mitglieder einen diesbezüglichen schriftlichen Antrag, in dem die Verhandlungsgegenstände enthalten sein müssen, vorlegen. In diesem Falle muss die außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von acht Wochen nach dem Antrag stattfinden.


  3. Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand einberufen und vom Vorstand geleitet. Die Einladung  zur Mitgliederversammlung muss mindestens vier Wochen vorher unter Angabe von Zeit, Ort  und der Tagesordnung durch Aushang an der Mitteilungstafel im Vereinsgelände bekannt gegeben werden.


  4. Anträge zur Mitgliederversammlung sind spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich an den  Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter einzureichen. Wesentliche Anträge müssen in die Tagesordnung     übernommen werden. Andere Anträge werden unter dem Tagesordnungspunkt „ Verschiedenes“ behandelt.


  5. Ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliederversammlung:

    • Entgegennahme des Geschäftsberichtes, des Kassenberichtes und des Berichtes der Revisionskommission

    • Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das  laufende Geschäftsjahr

    • Entlastung des Vorstandes

    • Wahl des gesamten Vorstandes oder einzelner Mitglieder des Vorstandes und der Revisoren

    • Festsetzung des Beitrages, eventueller Umlagen und sonstiger Leistungen

    • Endgültige Beschlussfassung über den Ausschluss eines Mitglieds gem. § 3 Abs.2

    • Beschlussfassung über eingegangene Anträge

    • Satzungsänderungen

    Die Mitglieder des Vorstandes und die Revisoren werden grundsätzlich ehrenamtlich tätig.

    Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können den Mitgliedern des Vorstandes und den Revisoren pauschalierte Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Die Steuer- bzw. abgabenrechtlichen Vorschriften sind dabei einzuhalten.

    Die Erstattung von Auslagen gegen Beleg bzw. nachgewiesener Fahrkosten bleibt hiervon unberührt.


  6. Die  Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen  Mitglieder gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Zur Satzungsänderung ist eine  2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.


  7. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und vom Vorsitzenden und dem  Schriftführer zu unterschreiben.

 

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§ 7

Der Vorstand

 

  1. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
    • Der Vorsitzende,  Stellvertreter und Schatzmeister wird einzeln gewählt
    • Die Wahl der weiteren Mitglieder des Vorstandes erfolgt im Block
    • Der Vorstand erlässt für seine Tätigkeit eine Geschäftsordnung


  2. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Vorstandsmitglieder können während ihrer Wahlperiode durch die Mitgliederversammlung  abgewählt werden, wenn sie die ihren übertragenen Aufgaben nicht entsprechend der Satzung ausüben  oder aus persönlichen Gründen um ihre Abwahl ersuchen.

  3. Vorstand im Sinne von § 26 Abs. 2 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende jeder für sich allein.  (Einzelvertretungsbefugnis)

  4. Der Vorstand ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Satzung und Beschlüsse des  Vereins Ordnungsstrafen bzw. Bearbeitungsgebühren auf der Grundlage der Gebührenordnung  zu  erheben.

 

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§ 8

Kassen- und Rechnungswesen,  Revisionskommission

 

  1. Die Finanzierung des Vereins erfolgt durch Beiträge seiner Mitglieder, Umlagen,  Aufnahmegebühren,  Vorauszahlungen der Mitglieder und aus Erträgen der Verwaltung des Vereinsvermögens.

  2. Der Schatzmeister verwaltet die Vereinskasse, das Konto des Vereins und führt das Kassenbuch mit den  erforderlichen Unterlagen. Auszahlungen und Überweisungen sind nur nach Gegenzeichnung der  entsprechenden Unterlagen durch  den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter vorzunehmen.

  3. Die Prüfung der Kasse (Bankkonten und Bargeldbestände), der Buchführung und der Verwendung der  Mittel nach Satzung, Haushaltsplan und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes obliegt der Revisionskommission.

    • Die Revisionskommission die aus mindestens zwei Mitgliedern besteht, wird von der Mitgliederversammlung gewählt
    • Die Wahlperiode sollte der des Vorstandes entsprechen
    • Die Wiederwahl eines Revisors ist zulässig
    • Die Revisoren dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein
    • Es haben jährlich mindestens zwei Prüfungen stattzufinden

    Bei Beanstandungen ist das Ergebnis der Prüfung schriftlich niederzulegen, von den Revisoren zu unterschreiben, dem Vorstand vorzulegen und von einem Revisor der Mitgliederversammlung vorzutragen.

    Bei Revisionsberichten ohne Beanstandungen genügt der mündliche Vortrag in der Mitgliederversammlung

 

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§ 9

Auflösung des Vereins

 

  1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung,  die mit dem einzigen Tagesordnungspunkt – Auflösung des Kleingärtnervereins „Pfingstberg“ e.V. – einberufen wurde.

  2. Für den Beschluss ist eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder des Vereins erforderlich. Der Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V.  ist vorher dazu zu hören.

    Erscheinen weniger als 2/3 aller Mitglieder ist binnen zweier Wochen eine neue Mitgliederversammlung – mit derselben Tagesordnung – einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung kann dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder mit 2/3 Mehrheit über die Auflösung des Vereins beschließen. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.

  3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zu übergeben, die es ausschließlich und   unmittelbar für kleingärtnerische Zwecke zu verwenden hat.

    Die Liquidation des Vereins erfolgt durch den Vorstand, wenn die Mitgliederversammlung nicht andere Personen dafür bestellt.

 

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§ 10

In-Kraft-Treten der Satzung

 

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 21.04.2024 beschlossen und wird mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister wirksam.

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